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Mitgliedschaft

(Art. 3 der Statuten)

Die Mitgliedschaft beim VKKA steht allen Personen und Körperschaften offen, welche die Ziele und Interessen des Vereins unterstützen wollen und die den Jahresbeitrag bezahlen. Alle Mitglieder bezahlen einen festen Jahresbeitrag, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.

Für Eltern ist die Mitgliedschaft freiwillig, wir freuen uns aber über Ihre Unterstützung und vielleicht sogar Mitarbeit im Vorstand.